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KNRN beantragt Genehmigung für die neue Klärschlammverwertungsanlage Hildesheim

Die Planungen für die neue Klärschlammverwertungsanlage in Hildesheim haben einen weiteren Meilenstein erreicht, so dass der Genehmigungsantrag am 20.12.2022 beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hannover eingereicht werden konnte.
Der Antrag wurde mittels dem Programm für die „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung“ (ELiA) erstellt. Neben der digitalen Fassung wurde auch eine Papierfassung eingereicht.

Mit dem Genehmigungsantrag wird die Errichtung sowie der spätere Betrieb der Klärschlammverwertungsanlage Hildesheim durch die KNRN nach Maßgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seinen Verordnungen beantragt.

Der Antrag besteht aus rund 2.100 Seiten. Er umfasst eine umfangreiche Anlagen- und Funktionsbeschreibung, die durch entsprechende Zeichnungen, Ansichten und Verfahrensfließbilder sowie technischen Daten ergänzt werden. Im Rahmen des vorgelagerten Scoping - Verfahrens und der nachfolgenden Antragskonferenz wurde ein Untersuchungsumfang festgelegt. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen in Form einer Vielzahl von Fachgutachten vor, die dem Antrag ebenfalls beiliegen. In den Untersuchungen werden die Umweltauswirkungen detailliert betrachtet, um sicher zu stellen, dass von der neuen Klärschlammverwertung keine nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen. Die Klärschlammverwertungsanlage Hildesheim wird dazu mit einer mehrstufigen Abgasreinigungstechnik ausgestattet, die die Grenzwertanforderungen der besten verfügbaren Technik teilweise deutlich unterschreitet.

Um die Umweltbelastungen zu reduzieren, wurde für den Standort am Hildesheimer Hafen ein logistisches Konzept entwickelt, bei dem die Verkehrswege Schiene, Wasser und Straße zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wird auch die zu transportierende Menge an Klärschlamm, die zur Klärschlammverwertung nach Hildesheim gelangen, durch eine in Hameln vorgelagerte Trocknungsanlage (nicht Bestandteil des Genehmigungsantrages) erheblich reduziert.

Das Konzept der neuen Klärschlammverbrennung sieht außerdem eine intensive und hocheffiziente energetische Nutzung der bei der thermischen Klärschlammbehandlung freiwerdenden Energie vor. So wird sowohl Strom für den Betrieb der Anlage erzeugt, der Überschuss aber auch in das Stromnetz eingespeist. Aber vor allem soll überschüssige Wärme durch eine Anbindung an das Fernwärmenetz der Stadt Hildesheim genutzt werden und somit für eine Verminderung von fossilbedingten CO2-Emissionen in Hildesheim sorgen.

Nach einer positiven Vollständigkeitsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt beginnt das formale Genehmigungsverfahren durch dessen öffentliche Bekanntgabe in den einschlägigen Medien. Es folgt eine öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrages, der sodann von interessierten Personen und Institutionen eingesehen werden kann. Auch besteht die Möglichkeit etwaige Einwendungen an das Gewerbeaufsichtsamt zu richten, die in einer anschließenden öffentlichen Anhörung behandelt werden.

Eine umfassende und transparente Beteiligung der Öffentlichkeit wird von der KNRN als ein wichtiger Bestandteil für ein vertrauensvolles Miteinander um dieses Projekt angesehen. Am Ende soll im Interesse aller dafür gesorgt werden, dass der anfallende Klärschlamm auf einem technisch hohen Niveau und unter Berücksichtigung einer hohen Umweltverträglichkeit verwertet wird.

 

 

 

 

 

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