Ein herzliches Willkommen der AGL (Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH) im Kreise der kommunalen Gesellschafter der KNRN...
Unsere Gesellschafter sind heute mit Blick auf die für ihre Klärschlämme angestrebte Entsorgungssicherheit einen großen Schritt weitergekommen. Bei strahlendem Sonnenschein...
Nach erfolgter europaweiter Ausschreibung können wir uns wieder freuen, mit der Firma Finsterwalder Bau-Union GmbH (FBU) einen Experten im Ingenieurbau für unser Projekt gewinnen zu können...
Am 01.11.2024 haben wir die österreichische Firma ANDRITZ vertraglich für die Detailplanung gebunden und sie am 01.07.2025, den vertraglichen Regelungen folgend, mit der Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Systeme für die Klärschlammannahme, -förderung und -trocknung (inklusive Brüdenkondensation) sowie die Verbrennung mit stationärer, adiabater EcoFluid-Wirbelschichtanlage beauftragt...
Nach langen, konstruktiven Verhandlungen konnte der Finanzierungsprozess für unser Projekt finalisiert werden. Ein Bankenkonsortium bestehend aus der Hamburg Commercial Bank (HCOB) und der Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) haben die Finanzierung unseres Projektes...
Mit Bescheid vom 21. August 2024 wurde KNRN vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover die „Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb der Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) Hildesheim“ erteilt...
Am 19. und 20.12.2023 hat in der Hildesheimer Halle 39 der Erörterungstermin zum durch die KNRN eingereichten Genehmigungsantrag für die MKVA Hildesheim stattgefunden. Der Erörterungstermin ist ein Teil des öffentlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz...
Die Planungen für die neue Klärschlammverwertungsanlage in Hildesheim haben einen weiteren Meilenstein erreicht, so dass der Genehmigungsantrag am 20.12.2022 beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hannover eingereicht werden konnte.
Der Antrag wurde mittels dem Programm für die „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung“ (ELiA) erstellt. Neben der digitalen Fassung wurde auch eine Papierfassung eingereicht.
Mit dem Genehmigungsantrag wird die Errichtung sowie der spätere Betrieb der Klärschlammverwertungsanlage Hildesheim durch die KNRN nach Maßgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seinen Verordnungen beantragt.
Am 08.07.2022 haben 21 Gesellschafter der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) beschlossen, den nächsten Schritt zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen zur zukünftigen Klärschlammverwertung zu gehen und den Bau von Anlagen zur Klärschlammtrocknung (in Hameln) und thermischen Klärschlammverwertung (in Hildesheim) in kommunaler Eigenregie freigegeben. Zwei Gesellschafter haben sich für einen anderen, bisher aber noch nicht näher beschriebenen Weg der zukünftigen Klärschlammverwertung entschieden und sind aus der Gesellschaft ausgetreten. Dies wird in der kommunalen KNRN Gruppe bedauert, fordert aber aufgrund der geringen jetzt fehlenden Klärschlammmengen keine Veränderung in der bisherigen Planung. Die fehlenden Klärschlammmengen werden durch KNRN aufgefüllt.
Im Rahmen einer Potenzialstudie wurde die Möglichkeit untersucht, die bei der thermischen Behandlung des Klärschlamms in der Mono-Klärschlammverbrennung (MKVA) Hildesheim anfallende Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt Hildesheim einzuspeisen und damit den Ausstoß von klimarelevanten Gasen in Hildesheim nachhaltig zu reduzieren.
Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (https://www.evi-hildesheim.de/) erstellt und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der nationalen Klimaschutz-Initiative (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalem Umfeld – Kommunalrichtlinie) mit 50 % gefördert (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).
Kommunale Nährstoffrückgewinnung
Niedersachsen GmbH
Kanalstraße 50
31137 Hildesheim
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