Bestandskräftiger immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid
Mit Bescheid vom 21. August 2024 wurde KNRN vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover die „Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb der Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) Hildesheim“ erteilt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides. Gegen diesen Genehmigungsbescheid wurden zunächst zwei Widersprüche eingelegt. Daraufhin stellte KNRN Ende November 2024 den Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Diesem Antrag wurde Mitte Dezember 2024 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover „stattgegeben“, sodass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für KNRN trotz laufender Widerspruchsverfahren vollziehbar war. Mit der Rücknahme der beiden eingelegten Widersprüche Ende Januar bzw. Ende Februar 2025 ist der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid der KNRN nun vollumfänglich bestandskräftig.







